Signatur von Datenbankinhalten als integrierte Lösung schaffen Sicherheit
Die CSP GmbH & KG hat eine strategische Partnerschaft mit der auf elektronische Signaturen spezialisierten e.siqia technologies gmbh, Berlin, geschlossen. Kern der Zusammenarbeit ist die Integration der Datenbankarchivierungslösung Chronos mit den Zeitstempel- und Signaturlösungen von e.siqia, durch die die Integrität von Datenbankinhalten nun beweissicher abgebildet wird. Vorschriften der GdPdU und GOBs lassen sich dadurch auch in Bezug auf Datenbankinhalte gesetzeskonform umsetzen.
mehr
e.siqia zeigt Fallbeispiele anlässlich der MEDICA 2010
Signieren, ver- und entschlüsseln medizinischer Dokumente bedeutet für Ärzte in der Arztpraxis und Klinik einen schnellen, vertrauenswürdigen Zugriff auf benötigte Informationen und den rechtskonformen Umgang mit Dokumenten. Lösungen der e.siqia unterstützen das Scannen von Papierbelegen, die Erstellung medizinischer Dokumente mit elektronischen Signaturen, die sichere D-to-D Kommunikation und den Nachweis der revisionssicheren Langzeitarchivierung durch Zeitstempel und Nachsignatur.
mehr
Am 01. 02. 2011 wird die elektronische Signatur zur Pflicht!
IFAT ENTSORGA 2010: Die mobile Signatur – jederzeit mit der Koffer-Lösung! e.siqia hat mit seinen Partnern den nächsten Schritt bei der Umsetzung des eANV vorbereitet. Hierfür wurde die gesamte Prozesskette vom Erzeuger bis zum Entsorger untersucht und das beteiligte Umfeld wie Fahrzeuge und/oder Standorte genauer betrachtet. Prüfen Sie bei uns das Ergebnis erstmalig auf der IFAT ENTSORGA 2010.
mehr
Hiermit möchten wir Ihnen freudig mitteilen, dass nach einer erfolgreichen Integration der Fa. e.siqia technologies gmbh durch die Sal.A iT Services GmbH http://www.sal-a.de/ zum 01.09.2011, die Dienstleistungen mit einem vertrautem Mitarbeiterteam der ehemaligen e.siqia, nun mit vielen zusätzlichen neuen Sal.A- Kollegen fortgeführt wird.
Das Bundesfinanzministerium hat am 20.12.2010 im Referentenentwurf für ein "Steuervereinfachungsgesetz 2011" die Umsetzung der Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht formuliert.
Mit Wirkung zum 15.11.2010 ist die mittlerweile fünfte Änderung der Signaturverordnung vom 16. November 2001 in Kraft getreten. Diese zielte hauptsächlich auf Änderungen bei den Identifikations- und Übergabeverfahren sowie bei den Dokumentationspflichten der Zertifizierungsdiensteanbieter ab.