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Rechnungssignatur

Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie



Voraussetzungen:

Die handelsrechtlich und steuerlich erforderliche Dokumentensicherheit - ausgedrückt in Identität des Rechnungsstellers und Authentizität des Rechnungsbelegs - wird in Deutschland mit der qualifizierten elektronischen Signatur hergestellt.

Es handelt sich dabei um eine normierte Infrastruktur mit hoher Sicherheit. Die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Signatur von digital versendeten Rechnungen ist im Umsatzsteuergesetz verankert.

Entsprechend der Entscheidung des EU-Rates, muss die Dokumentensicherheit mit einer auf der Technologie basierten Verfahrensbeschreibung bis zum 31.12.2012 erweitert werden.

Folgende Elemente sind Voraussetzung für das Versenden von elektronischen Rechnungen:




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